Page 70 - Programmheft_Fruehjahr_2024
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Geschäftsbedingungen.
                                   Datenschutzerklärung


      b) Für einen Rücktritt des.der Teilnehmers.in vom Vertrag gelten
       folgende Bedingungen:
      i.  Der.die Teilnehmer.in kann bis drei Werktage vor Veranstal-
       tungsbeginn  durch  schriftliche  Erklärung  gegenüber  der  vhs
       vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall wird eine Bearbei-
       tungsgebühr in Höhe von EUR 5,– erhoben.
      ii.  Tritt der.die Teilnehmer.in innerhalb von weniger als drei Werk-
        tagen vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurück, wird eine
        Stornogebühr in Höhe von 50% der Kursgebühr (Teilnahme-
        Entgelt) erhoben.

      iii.  Ab Tag des Veranstaltungsbeginns ist bei einem Rücktritt die
        vereinbarte  Kursgebühr  (Teilnahme-Entgelt)  in voller  Höhe
        fällig.
      iv.  Eine Abmeldung bei der Kursleitung ist nicht verbindlich.
      Lehrplanänderung – Verlegung und Absage von Veranstal-
      tungen
      Die vhs behält sich die Änderung des Lehrplanes sowie die Ver-
      legung von Veranstaltungen aus organisatorischen Gründen in
      Ausnahmefällen vor. In diesen Fällen informiert die vhs die Teil-
      nehmer umgehend. Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmer-
      zahl einer Veranstaltung wird die Veranstaltung von Seiten der
      vhs abgesagt, außer die Teilnehmer verständigen sich einver-
      nehmlich darauf, den Fehlbetrag gemeinsam aufzuzahlen.
      Prüfungen, Bescheinigungen
      Der Vertrag beinhaltet keinen Anspruch auf Zulassung zu und
      Ableistung  einer  Prüfung.  Teilnahmebescheinigungen  werden
      auf Wunsch ausgestellt, wenn mindestens 80% der Veranstal-
      tungsstunden besucht worden sind. Bescheinigungen jedweder
      Art können nur innerhalb eines Jahres ab Veranstaltungsende
      ausgestellt werden.

      Steuervergünstigungen
      Die Kursgebühren (Teilnahme-Entgelte) können steuerlich ge-
      gebenenfalls  als „Werbungskosten“  geltend  gemacht  werden,
      wenn sie der beruflichen Fort- und.oder Weiterbildung dienen.

      Urheberschutz
      Audiovisuelle Mitschnitte sind in den Veranstaltungen nicht ge-
      stattet. Eventuell ausgeteiltes Lehrmaterial darf ohne Genehmi-
      gung der vhs auf keine Weise vervielfältigt werden.

      Haftung
      Die Haftung der vhs für Schäden jedweder Art, gleich aus wel-
      chem Rechtsgrund sie entstehen mögen, ist auf die Fälle be-
      schränkt, in denen der vhs Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur
      Last fällt. Eine Haftung bei Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
      Für Garderobe wird nicht gehaftet.
      Leistungsumfang, Schriftform
      Der Umfang der vhs-Leistungen ergibt sich aus der Veranstal-

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