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74Gesch%u00e4ftsbedingungen.Datenschutzerkl%u00e4rung 1. Zustandekommen des Vertrages/AnmeldungDer Vertrag kommt mit der Anmeldung des Teilnehmers zu einer Veranstaltung und der Annahme durch den Volkshochschulverbund Rottal-Inn (vhs) zustande. Die Anmeldung zu einer Veranstaltung kann pers%u00f6nlich, schriftlich (per Post, E-Mail oder Fax), telefonisch oder online (unter www.vhs-rottalinn.de) erfolgen. Die Teilnahme an einer Veranstaltung ist nur nach vorheriger Anmeldung m%u00f6glich und verpflichtet zur Eintragung in die Teilnehmerliste. Jede Einzel- oder Mehrfachanmeldung ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung der Kursgeb%u00fchr (Teilnahme-Entgelt). Die Anmeldungen werden von der vhs in zeitlicher Reihenfolge angenommen. Nach der Anmeldung erhalten die Teilnehmer von Seiten der vhs in der Regel nur dann eine Anmeldebest%u00e4tigung, wenn dies ausdr%u00fccklich gew%u00fcnscht wird. Die Teilnehmer werden nur benachrichtigt, wenn ein Kurs ausf%u00e4llt, verlegt wird oder %u00fcberf%u00fcllt ist. Anmeldungen bei der Kursleitung sind nicht verbindlich und k%u00f6nnen nicht ber%u00fccksichtigt werden.2. Zahlung der Kursgeb%u00fchr (Teilnahme-Entgelt)Die vereinbarte Kursgeb%u00fchr (Teilnahme-Entgelt) wird mit dem Zustandekommen des Vertrages zur Zahlung f%u00e4llig. In der Regel erfolgt die Begleichung der Geb%u00fchr (Teilnahme-Entgelt) bei Kursbeginn (Pr%u00e4senzveranstaltungen, Onlineseminare und Hybridkurse) in einer Summe per SEPA-Lastschrifteinzug vom Konto des Teilnehmers/des Kontoinhabers. Eine andere Zahlungsweise ist nur in Ausnahmef%u00e4llen m%u00f6glich und bedarf der vorherigen Zustimmung der Gesch%u00e4ftsleitung der jeweiligen vhs-Gesch%u00e4ftsstelle (Arnstorf oder Eggenfelden). Bei vorzeitigem Abbruch des Kurses von Seiten des Teilnehmers erfolgt keine anteilige R%u00fcckerstattung der Kursgeb%u00fchr (Teilnahme-Entgelt). Alle bei einem Widerspruch des SEPA-Lastschriftverfahrens anfallenden R%u00fccklastschriftgeb%u00fchren werden bei nicht gerechtfertigter R%u00fccklastschrift dem Teilnehmer/dem Kontoinhaber in Rechnung gestellt.3. R%u00fccktritt vom Vertraga) Die vhs kann von dem Vertrag zur%u00fccktreten,i. wenn die f%u00fcr die Kursdurchf%u00fchrung erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht oder unterschritten wird, ii. wenn die von der vhs verpflichtete Kursleitung aus Gr%u00fcnden, die nicht in der Risikosph%u00e4re der vhs liegen (z. B. Krankheit), ausf%u00e4llt.a) F%u00fcr einen R%u00fccktritt des Teilnehmers vom Vertrag gelten folgende Bedingungen: Benutzersatzung f%u00fcr die kommunale Volkshochschule Arnstorf undAllgemeine Gesch%u00e4ftsbedingungen f%u00fcr die Volkshochschule Rottal-Inn West e.V.

