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                                    75i. Der Teilnehmer kann bis drei Werktage vor Veranstaltungsbeginn durch schriftliche Erkl%u00e4rung gegen%u00fcber der vhs vom Vertrag zur%u00fccktreten. In diesem Fall wird eine Bearbeitungsgeb%u00fchr in H%u00f6he von EUR 5,- erhoben. i. Tritt der Teilnehmer innerhalb von weniger als drei Werktagen vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zur%u00fcck, wird eine Stornogeb%u00fchr in H%u00f6he von 50 % der Kursgeb%u00fchr (Teilnahme-Entgelt) erhoben. i. Ab Tag des Veranstaltungsbeginns ist bei einem R%u00fccktritt vom Vertrag die vereinbarte Kursgeb%u00fchr (Teilnahme-Entgelt) in voller H%u00f6he f%u00e4llig. i. Eine Abmeldung bei der Kursleitung ist nicht verbindlich und wird nicht ber%u00fccksichtigt.4. Lehrplan%u00e4nderung %u2013  Verlegung und Absage von VeranstaltungenDie vhs beh%u00e4lt sich die %u00c4nderung des Lehrplanes sowie die Verlegung von Veranstaltungen aus organisatorischen Gr%u00fcnden in Ausnahmef%u00e4llen vor. In diesen F%u00e4llen informiert die vhs die Teilnehmer umgehend. Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl einer Veranstaltung wird die Veranstaltung von Seiten der vhs vor Veranstaltungsbeginn rechtzeitig abgesagt, au%u00dfer die angemeldeten Teilnehmer verst%u00e4ndigen sich einvernehmlich darauf, den Fehlbetrag gemeinsam aufzuzahlen. 5. Pr%u00fcfungen, BescheinigungenDer Vertrag beinhaltet keinen Anspruch auf Zulassung zu und Ableistung einer Pr%u00fcfung. Teilnahmebescheinigungen werden auf Wunsch ausgestellt, wenn mindestens 80% der Veranstaltungsstunden besucht worden sind. Bescheinigungen jedweder Art k%u00f6nnen nur innerhalb eines Jahres ab Veranstaltungsende ausgestellt werden.6. Steuerverg%u00fcnstigungenDie Kursgeb%u00fchren (Teilnahme-Entgelte) k%u00f6nnen steuerlich gegebenenfalls als %u201eWerbungskosten%u201c geltend gemacht werden, wenn sie der beruflichen Fort- und/oder Weiterbildung dienen.7. UrheberschutzAudiovisuelle Mitschnitte sind in den Veranstaltungen nicht gestattet. Eventuell ausgeteiltes Lehrmaterial darf ohne Genehmigung der vhs auf keine Weise vervielf%u00e4ltigt werden.8. HaftungDie Haftung der vhs f%u00fcr Sch%u00e4den jedweder Art, gleich aus welchem Rechtsgrund sie entstehen m%u00f6gen, ist auf die F%u00e4lle beschr%u00e4nkt, in denen der vhs Vorsatz oder grobe Fahrl%u00e4ssigkeit zur Last f%u00e4llt. Eine Haftung bei Fahrl%u00e4ssigkeit ist ausgeschlossen. F%u00fcr Garderobe wird nicht gehaftet.Gesch%u00e4ftsbedingungen.Datenschutzerkl%u00e4rung 
                                
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