Page 72 - Programmheft_Fruehjahr_2025
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Geschäftsbedingungen.
                                   Datenschutzerklärung


      Benutzersatzung für die kommunale
      Volkshochschule Arnstorf und
      Allgemeine Geschäftsbedingungen
      für die Volkshochschule Rottal-Inn West e.V.
      und die Volkshochschule Simbach
      am Inn e.V.

      Zustandekommen des Vertrages/Anmeldung
      Der Vertrag kommt mit der Anmeldung des/der Teilnehmers/in
      zu einer Veranstaltung und der Annahme durch die Volkshoch-
      schule  (vhs)  zustande.  Die  Anmeldung  zu  einer  Veranstaltung
      kann persönlich, schriftlich (per Post, E-Mail oder Fax), tele-
      fonisch oder online (unter www.vhs-rottalinn.de) erfolgen. Die
      Teilnahme an einer Veranstaltung ist nur nach vorheriger Anmel-
      dung möglich und verpflichtet zur Eintragung in die Teilnehmer-
      liste. Die Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung
      der Kursgebühr (Teilnahme-Entgelt). Die Anmeldungen werden
      von der vhs in zeitlicher  Reihenfolge  angenommen. Nach  der
      Anmeldung erhalten die Teilnehmer von Seiten der vhs in der
      Regel keine Anmeldebestätigung. Die Teilnehmer werden nur
      benachrichtigt, wenn ein Kurs ausfällt, verlegt wird oder über-
      füllt ist. Anmeldungen bei der Kursleitung können nicht berück-
      sichtigt werden.
      Zahlung der Kursgebühr (Teilnahme-Entgelt)
      Die vereinbarte Kursgebühr (Teilnahme-Entgelt) wird mit dem
      Zustandekommen des Vertrages zur Zahlung fällig. In der Re-
      gel erfolgt die Begleichung der Gebühr (Teilnahme-Entgelt)
      bei Kursbeginn (Präsenzveranstaltungen, Onlineseminare und
      Hybridkurse) in einer Summe per SEPA-Lastschrifteinzug vom
      Konto des Teilnehmers/des  Kontoinhabers. Eine andere Zah-
      lungsweise ist nur in Ausnahmefällen möglich und bedarf der
      vorherigen Zustimmung der Geschäftsleitung der jeweiligen
      vhs-Geschäftsstelle (Arnstorf, Eggenfelden, Simbach an Inn).
      Bei vorzeitigem Abbruch des Kurses von Seiten des/der Teilneh-
      mers/in erfolgt keine anteilige Rückerstattung der Kursgebühr
      (Teilnahme-Entgelt). Alle bei einem Widerspruch des SEPA-Last-
      schriftverfahrens anfallenden  Rücklastschriftgebühren werden
      bei nicht gerechtfertigter Rücklastschrift dem Teilnehmer/dem
      Kontoinhaber in Rechnung gestellt.

      Rücktritt vom Vertrag
      a)Die vhs kann von dem Vertrag zurücktreten,
      i.  wenn die in der Kursausschreibung genannte Mindestteilneh-
       merzahl nicht erreicht wird,
      ii.  wenn die von der vhs verpflichtete Kursleitung aus Gründen,
        die nicht in der Risikosphäre der vhs liegen (z. B. Krankheit),
        ausfällt.


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