Page 72 - Programmheft_Fruehjahr_2025
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Geschäftsbedingungen.
Datenschutzerklärung
Benutzersatzung für die kommunale
Volkshochschule Arnstorf und
Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Volkshochschule Rottal-Inn West e.V.
und die Volkshochschule Simbach
am Inn e.V.
Zustandekommen des Vertrages/Anmeldung
Der Vertrag kommt mit der Anmeldung des/der Teilnehmers/in
zu einer Veranstaltung und der Annahme durch die Volkshoch-
schule (vhs) zustande. Die Anmeldung zu einer Veranstaltung
kann persönlich, schriftlich (per Post, E-Mail oder Fax), tele-
fonisch oder online (unter www.vhs-rottalinn.de) erfolgen. Die
Teilnahme an einer Veranstaltung ist nur nach vorheriger Anmel-
dung möglich und verpflichtet zur Eintragung in die Teilnehmer-
liste. Die Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung
der Kursgebühr (Teilnahme-Entgelt). Die Anmeldungen werden
von der vhs in zeitlicher Reihenfolge angenommen. Nach der
Anmeldung erhalten die Teilnehmer von Seiten der vhs in der
Regel keine Anmeldebestätigung. Die Teilnehmer werden nur
benachrichtigt, wenn ein Kurs ausfällt, verlegt wird oder über-
füllt ist. Anmeldungen bei der Kursleitung können nicht berück-
sichtigt werden.
Zahlung der Kursgebühr (Teilnahme-Entgelt)
Die vereinbarte Kursgebühr (Teilnahme-Entgelt) wird mit dem
Zustandekommen des Vertrages zur Zahlung fällig. In der Re-
gel erfolgt die Begleichung der Gebühr (Teilnahme-Entgelt)
bei Kursbeginn (Präsenzveranstaltungen, Onlineseminare und
Hybridkurse) in einer Summe per SEPA-Lastschrifteinzug vom
Konto des Teilnehmers/des Kontoinhabers. Eine andere Zah-
lungsweise ist nur in Ausnahmefällen möglich und bedarf der
vorherigen Zustimmung der Geschäftsleitung der jeweiligen
vhs-Geschäftsstelle (Arnstorf, Eggenfelden, Simbach an Inn).
Bei vorzeitigem Abbruch des Kurses von Seiten des/der Teilneh-
mers/in erfolgt keine anteilige Rückerstattung der Kursgebühr
(Teilnahme-Entgelt). Alle bei einem Widerspruch des SEPA-Last-
schriftverfahrens anfallenden Rücklastschriftgebühren werden
bei nicht gerechtfertigter Rücklastschrift dem Teilnehmer/dem
Kontoinhaber in Rechnung gestellt.
Rücktritt vom Vertrag
a)Die vhs kann von dem Vertrag zurücktreten,
i. wenn die in der Kursausschreibung genannte Mindestteilneh-
merzahl nicht erreicht wird,
ii. wenn die von der vhs verpflichtete Kursleitung aus Gründen,
die nicht in der Risikosphäre der vhs liegen (z. B. Krankheit),
ausfällt.
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