Page 73 - Programmheft_Fruehjahr_2025
P. 73
Geschäftsbedingungen.
Datenschutzerklärung
b) Für einen Rücktritt des/der Teilnehmers/in vom Vertrag gelten
folgende Bedingungen:
i. Der/die Teilnehmer/in kann bis drei Werktage vor Veranstal-
tungsbeginn durch schriftliche Erklärung gegenüber der vhs
vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall wird eine Bearbei-
tungsgebühr in Höhe von EUR 5,– erhoben.
ii. Tritt der/die Teilnehmer/in innerhalb von weniger als drei Werk-
tagen vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurück, wird eine
Stornogebühr in Höhe von 50% der Kursgebühr (Teilnahme-
Entgelt) erhoben.
iii. Ab Tag des Veranstaltungsbeginns ist bei einem Rücktritt die
vereinbarte Kursgebühr (Teilnahme-Entgelt) in voller Höhe
fällig.
iv. Eine Abmeldung bei der Kursleitung ist nicht verbindlich.
Lehrplanänderung – Verlegung und Absage von Veranstal-
tungen
Die vhs behält sich die Änderung des Lehrplanes sowie die Ver-
legung von Veranstaltungen aus organisatorischen Gründen in
Ausnahmefällen vor. In diesen Fällen informiert die vhs die Teil-
nehmer umgehend. Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmer-
zahl einer Veranstaltung wird die Veranstaltung von Seiten der
vhs abgesagt, außer die Teilnehmer verständigen sich einver-
nehmlich darauf, den Fehlbetrag gemeinsam aufzuzahlen.
Prüfungen, Bescheinigungen
Der Vertrag beinhaltet keinen Anspruch auf Zulassung zu und
Ableistung einer Prüfung. Teilnahmebescheinigungen werden
auf Wunsch ausgestellt, wenn mindestens 80% der Veranstal-
tungsstunden besucht worden sind. Bescheinigungen jedweder
Art können nur innerhalb eines Jahres ab Veranstaltungsende
ausgestellt werden.
Steuervergünstigungen
Die Kursgebühren (Teilnahme-Entgelte) können steuerlich ge-
gebenenfalls als „Werbungskosten“ geltend gemacht werden,
wenn sie der beruflichen Fort- und/oder Weiterbildung dienen.
Urheberschutz
Audiovisuelle Mitschnitte sind in den Veranstaltungen nicht ge-
stattet. Eventuell ausgeteiltes Lehrmaterial darf ohne Genehmi-
gung der vhs auf keine Weise vervielfältigt werden.
Haftung
Die Haftung der vhs für Schäden jedweder Art, gleich aus wel-
chem Rechtsgrund sie entstehen mögen, ist auf die Fälle be-
schränkt, in denen der vhs Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur
Last fällt. Eine Haftung bei Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
Für Garderobe wird nicht gehaftet.
Leistungsumfang, Schriftform
Der Umfang der vhs-Leistungen ergibt sich aus der Veranstal-
70 71