Page 73 - Programmheft_Fruehjahr_2025
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Geschäftsbedingungen.
       Datenschutzerklärung


       b) Für einen Rücktritt des/der Teilnehmers/in vom Vertrag gelten
         folgende Bedingungen:
       i.  Der/die Teilnehmer/in kann bis drei Werktage vor Veranstal-
        tungsbeginn  durch  schriftliche  Erklärung  gegenüber  der  vhs
        vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall wird eine Bearbei-
        tungsgebühr in Höhe von EUR 5,– erhoben.
       ii.  Tritt der/die Teilnehmer/in innerhalb von weniger als drei Werk-
         tagen vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurück, wird eine
         Stornogebühr in Höhe von 50% der Kursgebühr (Teilnahme-
         Entgelt) erhoben.

       iii.  Ab Tag des Veranstaltungsbeginns ist bei einem Rücktritt die
         vereinbarte  Kursgebühr  (Teilnahme-Entgelt)  in voller Höhe
         fällig.
       iv.  Eine Abmeldung bei der Kursleitung ist nicht verbindlich.
       Lehrplanänderung – Verlegung und Absage von Veranstal-
       tungen
       Die vhs behält sich die Änderung des Lehrplanes sowie die Ver-
       legung von Veranstaltungen aus organisatorischen Gründen in
       Ausnahmefällen vor. In diesen Fällen informiert die vhs die Teil-
       nehmer umgehend. Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmer-
       zahl einer Veranstaltung wird die Veranstaltung von Seiten der
       vhs abgesagt, außer die Teilnehmer verständigen sich einver-
       nehmlich darauf, den Fehlbetrag gemeinsam aufzuzahlen.
       Prüfungen, Bescheinigungen
       Der Vertrag beinhaltet keinen Anspruch auf Zulassung zu und
       Ableistung  einer  Prüfung.  Teilnahmebescheinigungen  werden
       auf Wunsch ausgestellt, wenn mindestens 80% der Veranstal-
       tungsstunden besucht worden sind. Bescheinigungen jedweder
       Art können nur innerhalb eines Jahres ab Veranstaltungsende
       ausgestellt werden.

       Steuervergünstigungen
       Die Kursgebühren (Teilnahme-Entgelte) können steuerlich ge-
       gebenenfalls  als „Werbungskosten“  geltend  gemacht  werden,
       wenn sie der beruflichen Fort- und/oder Weiterbildung dienen.

       Urheberschutz
       Audiovisuelle Mitschnitte sind in den Veranstaltungen nicht ge-
       stattet. Eventuell ausgeteiltes Lehrmaterial darf ohne Genehmi-
       gung der vhs auf keine Weise vervielfältigt werden.

       Haftung
       Die Haftung der vhs für Schäden jedweder Art, gleich aus wel-
       chem Rechtsgrund sie entstehen mögen, ist auf die Fälle be-
       schränkt, in denen der vhs Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur
       Last fällt. Eine Haftung bei Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
       Für Garderobe wird nicht gehaftet.
       Leistungsumfang, Schriftform
       Der Umfang der vhs-Leistungen ergibt sich aus der Veranstal-

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