Allgemeine Geschäftsbedingungen Volkshochschulverbund Rottal-Inn

 

Zustandekommen des Vertrages/Anmeldung

Der Vertrag kommt mit der Anmeldung des/der Teilnehmers/in zu einer Veranstaltung und der Annahme durch die Volkshochschule (vhs) zustande. Die Anmeldung zu einer Veranstaltung kann persönlich, schriftlich (per Post, E-Mail oder Fax), telefonisch oder online (unter www.vhs-rottalinn.de) erfolgen. Die Teilnahme an einer Veranstaltung ist nur nach vorheriger Anmeldung möglich und verpflichtet zur Eintragung in die Teilnehmerliste. Die Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung der Kursgebühr (Teilnahme-Entgelt). Die Anmeldungen werden von der vhs in zeitlicher Reihenfolge angenommen. Nach der Anmeldung erhalten die Teilnehmer von Seiten der vhs in der Regel keine Anmeldebestätigung. Die Teilnehmer werden nur benachrichtigt, wenn ein Kurs ausfällt, verlegt wird oder überfüllt ist. Anmeldungen bei der Kursleitung können nicht berücksichtigt werden.

 

Zahlung der Kursgebühr (Teilnahme-Entgelt)

Die vereinbarte Kursgebühr (Teilnahme-Entgelt) wird mit dem Zustandekommen des Vertrages zur Zahlung fällig. In der Regel erfolgt die Begleichung der Gebühr (Teilnahme-Entgelt) bei Kursbeginn (Präsenzveranstaltungen, Onlineseminare und Hybridkurse) in einer Summe per SEPA-Lastschrifteinzug vom Konto des Teilnehmers/des Kontoinhabers. Eine andere Zahlungsweise ist nur in Ausnahmefällen möglich und bedarf der vorherigen Zustimmung der Geschäftsleitung der jeweiligen vhs-Geschäftsstelle (Arnstorf, Eggenfelden, Simbach an Inn). Bei vorzeitigem Abbruch des Kurses von Seiten des/der Teilnehmers/in erfolgt keine anteilige Rückerstattung der Kursgebühr (Teilnahme-Entgelt). Alle bei einem Widerspruch des SEPA-Lastschriftverfahrens anfallenden Rücklastschriftgebühren werden bei nicht gerechtfertigter Rücklastschrift dem Teilnehmer/dem Kontoinhaber in Rechnung gestellt.

 

Rücktritt vom Vertrag

a) Die vhs kann von dem Vertrag zurücktreten,

  • wenn die in der Kursausschreibung genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird,
  • wenn die von der vhs verpflichtete Kursleitung aus Gründen, die nicht in der Risikosphäre der vhs liegen (z. B. Krankheit), ausfällt.

b) Für einen Rücktritt des/der Teilnehmers/in vom Vertrag gelten folgende Bedingungen:

  • Der/die Teilnehmer/in kann bis drei Werktage vor Veranstaltungsbeginn durch schriftliche Erklärung gegenüber der vhs vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 5,- erhoben.
  • Tritt der/die Teilnehmer/in innerhalb von weniger als drei Werktagen vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurück, wird eine Stornogebühr in Höhe von 50% der Kursgebühr (Teilnahme-Entgelt) erhoben.
  • Ab Tag des Veranstaltungsbeginns ist bei einem Rücktritt die vereinbarte Kursgebühr (Teilnahme-Entgelt) in voller Höhe fällig.
  • Eine Abmeldung bei der Kursleitung ist nicht verbindlich.

 

Lehrplanänderung – Verlegung und Absage von Veranstaltungen

Die vhs behält sich die Änderung des Lehrplanes sowie die Verlegung von Veranstaltungen aus organisatorischen Gründen in Ausnahmefällen vor. In diesen Fällen informiert die vhs die Teilnehmer umgehend. Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl einer Veranstaltung wird die Veranstaltung von Seiten der vhs abgesagt, außer die Teilnehmer verständigen sich einvernehmlich darauf, den Fehlbetrag gemeinsam aufzuzahlen.

 

Prüfungen, Bescheinigungen

Der Vertrag beinhaltet keinen Anspruch auf Zulassung zu und Ableistung einer Prüfung. Teilnahmebescheinigungen werden auf Wunsch ausgestellt, wenn mindestens 80% der Veranstaltungsstunden besucht worden sind. Bescheinigungen jedweder Art können nur innerhalb eines Jahres ab Veranstaltungsende ausgestellt werden.

 

Steuervergünstigungen

Die Kursgebühren (Teilnahme-Entgelte) können steuerlich gegebenenfalls als „Werbungskosten“ geltend gemacht werden, wenn sie der beruflichen Fort- und/oder Weiterbildung dienen.

 

Urheberschutz
Audiovisuelle Mitschnitte sind in den Veranstaltungen nicht gestattet. Eventuell ausgeteiltes Lehrmaterial darf ohne Genehmigung der vhs auf keine Weise vervielfältigt werden.

 

Haftung
Die Haftung der vhs für Schäden jedweder Art, gleich aus welchem Rechtsgrund sie entstehen mögen, ist auf die Fälle beschränkt, in denen der vhs Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Eine Haftung bei Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Für Garderobe wird nicht gehaftet.

 

Leistungsumfang, Schriftform
Der Umfang der vhs-Leistungen ergibt sich aus der Kursbeschreibung des halbjährlich erscheinenden Programms (Programmheft und/oder Homepage). Mündliche Nebenabreden werden nicht getroffen. Die Kursleitung ist zur Änderung der Vertragsbedingungen und zur Abgabe von Zusagen nicht berechtigt. Änderungen jedweder Art sind nur nach Rücksprache möglich und bedürfen der Schriftform.

 

Datenschutz
Zum Zweck einer effektiven Teilnehmerbetreuung speichert die vhs intern persönliche Daten. Diese unterliegen dem Datenschutz und werden ohne Einwilligung nicht extern weitergegeben.

 

Hausordnung
Die Teilnehmer der Veranstaltungen sind verpflichtet, die in den Unterrichtsgebäuden gültige Hausordnung einzuhalten.

 

Hygiene- und Schutzvorschriften
Die Teilnehmer der Veranstaltungen sind verpflichtet, die jeweils gültigen Hygiene- und Schutzvorschriften einzuhalten. Das Nichtbefolgen der entsprechenden Vorschriften hat den Kursauschluss zur Folge.

 

Anerkennung der Benutzersatzung
Mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung der Volkshochschule Arnstorf erkennt der/die Teilnehmer/in die Benutzersatzung der kommunalen Volkshochschule Arnstorf an.

 

Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung der Volkshochschule Rottal-Inn West e.V. und/oder der Volkshochschule Simbach am Inn e.V. erkennt der/die Teilnehmer/in die AGBs der vhs an.